Guten Tag, grüezi!
Kennen Sie schon das elektronische Patientendossier? Und haben Sie sich bereits mit Ihrem persönlichen EPD auseinandergesetzt?
*** Die Einführung wurde erneut verschoben: Statt Herbst 2020 soll es nun im Frühling 2021 soweit sein ***
Der Grund für diese Verzögerungen sind: "Technische und regulatorische Herausforderungen".
Bereits am 20. April 2020 geht's los!
Neu: Frühling 2021!
Erfahren Sie hier mehr zum elektronischen Patientendosssier EPD und speziell zur Situation im Kanton Schwyz >>>
Wie ist der Stand der Arbeiten?
Warum ein EPD?
Was wird damit verfolgt?
Sie finden hier auch Antworten auf 6 weitere, wichtige Fragen zum EPD:
1. Muss ich ein Dossier haben und dieses selber erstellen?
2. Wie erhalte ich Zugang zu meinem Dossier?
3. Bin ich als Patient für mein Dosser verantwortlich?
4. Wer erstellt und pflegt meine Gesundheitsdaten?
5. Wie werden die Daten mit meinem Dossier verbunden?
6. Wer kann alles auf mein Dossier zugreifen?
Die Einwohner des Kantons Schwyz stehen mit Ihren Fragen zum EPD natürlich nicht alleine da: es betrifft die ganze Schweiz und damit alle Einwohner in diesem Land.
Die vom Bundesrat am 14.12.2018 verabschiedete Strategie zur Digitalisierung legt fest, dass die Gesundheitsdaten in einem elektronischen Dossier pro Patient* zusammengefasst und zugänglich gemacht werden sollen.
Darum finden Sie hier auch Verweise auf die Bundesebene und Informationen zu den Entwicklungen in anderen Kantonen.
Patientin, Patient, Patienten*
*aus Gründen der Leserlichkeit wird meistens auf eine separate Schreibweise für Frauen/Männer verzichtet.