Bundesgesetz - EPD - Elektronisches Patientendossier - Kanton Schwyz

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Bundesgesetz

EPD Kontext

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier am 22. März 2017 auf den 15. April 2017 in Kraft gesetzt. Alle Rechtstexte sind zu finden unter:

Die von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete «Strategie eHealth Schweiz 2.0» löst die «Strategie eHealth Schweiz» vom 27. Juni 2007 ab.
Für Bund und Kantone ist die Digitalisierung ein zentrales Instrument für das Erreichen wichtiger gesundheitspolitischer Ziele, namentlich in den Bereichen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Effizienz, koordinierte Versorgung und Interprofessionalität sowie Gesundheitskompetenz.
Die «Strategie eHealth Schweiz 2.0» begleitet die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Es handelt sich somit nicht um eine umfassende Strategie zur Begleitung der digitalen Transformation des Gesundheitssystems.
Die Strategie eHealth Schweiz 2.0 umfasst insgesamt 25 Ziele in drei Handlungsfeldern:

Handlungsfeld A: Digitalisierung fördern.
Übergeordnetes Ziel: Digitale Anwendungen im Gesundheitssystem, insbesondere das elektronische Patientendossier, sind etabliert.

Handlungsfeld B: Digitalisierung abstimmen und koordinieren.
Übergeordnetes Ziel: Die Digitalisierung im Gesundheitssystem erfolgt abgestimmt und ermöglicht die Mehrfachnutzung von Daten und Infrastrukturen.

Handlungsfeld C: Zur Digitalisierung befähigen.
Übergeordnetes Ziel: Die Menschen in der Schweiz sind digital kompetent und können verantwortungs- und risikobewusst mit digitalen Gesundheitsdaten umgehen.

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